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BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 71.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erstattung von Fahrgeldausfällen auf Grund einer unentgeltlichen Beförderung von Personenkraftwagen von Behinderten - Berechnung der erstattungsfähigen Fahrgeldausfälle - Verpflichtung der Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs zur untentgeltlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zum Anspruch eines Fährbetriebes auf Erstattung der Fahrgeldausfälle für kostenlose Beförderung von Personenkraftwagen der Behinderten
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 06.07.1976 - 1 K 70/73
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1978 - 6 A 97/76
- BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 71.79
Papierfundstellen
- DÖV 1982, 751
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG
Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 71.79
Ihnen sollte im öffentlichen Personennahverkehr ein gewisser Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Orientierungs- und Bewegungsfähigkeit und dadurch bedingter Mehrkosten gewährt werden (vgl. BVerfGE 39, 148 [BVerfG 11.03.1975 - 1 BvL 13/73] [153]), weil die begünstigten Personen die allgemeinen öffentlichen Nahverkehrsmittel auch auf solchen Strecken benutzen müssen, die ein Nichtbehinderter üblicherweise zu Fuß zurücklegt oder zurücklegen kann (vgl. nunmehr BT-Drucks. 8/2453 S. 10, 11 zum UnBefG 1979).Der weite Gestaltungsspielraum, der dem Gesetzgeber gerade für die Gewährung von Vergünstigungen - hier der Fahrgeldfreiheit - zusteht, endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mangels sachgerechter Gründe als willkürlich zu beurteilen ist (BVerfGE 39, 148 [BVerfG 11.03.1975 - 1 BvL 13/73] [153]; 49, 280 [283]).
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 71.79
Die richterliche Lückenausfüllung setzt voraus, daß das geschriebene Gesetz seine Funktion, das von ihm aufgegriffene Lebensverhältnis als Rechtsproblem sachgerecht zu lösen, nicht erfüllt oder Wertvorstellungen, die der verfassungsmäßigen Rechtsordnung immanent sind, in seinem Gesetzestext nicht oder nur unvollkommen zum Ausdruck bringt (BVerfGE 34, 269 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65] [287]). - BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 71.79
Dabei sind - entsprechend der allgemeinen Auslegungsregel - der Sinnzusammenhang der Norm mit anderen Bestimmungen und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, zu berücksichtigen (BVerfGE 8, 274 [307]; 48, 246 [256]).
- BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
Zeugenentschädigung
Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 71.79
Der weite Gestaltungsspielraum, der dem Gesetzgeber gerade für die Gewährung von Vergünstigungen - hier der Fahrgeldfreiheit - zusteht, endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mangels sachgerechter Gründe als willkürlich zu beurteilen ist (BVerfGE 39, 148 [BVerfG 11.03.1975 - 1 BvL 13/73] [153]; 49, 280 [283]). - BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 71.79
Dabei sind - entsprechend der allgemeinen Auslegungsregel - der Sinnzusammenhang der Norm mit anderen Bestimmungen und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, zu berücksichtigen (BVerfGE 8, 274 [307]; 48, 246 [256]). - BVerwG, 31.01.1975 - VII C 52.73
Anspruch auf Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 71.79
Daraus folgt, daß das erstattungsberechtigte Unternehmen in pauschalierter Form (nur) den Betrag erstattet erhalten soll, den es wegen seiner gesetzlichen Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung nicht als Fahrgeld erhalten hat (vgl.Urteil vom 31. Januar 1975 - BVerwG 7 C 52.73 - [Buchholz 442.010 § 4 UnBefG Nr. 3 = VRS 49, 156]). - BFH, 15.01.1975 - II R 152/72
Wirtschaftliche Verhältnisse - Prüfung - Steuererlaß
Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 71.79
Weiterhin konnte nach § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung vom 2. Januar 1961 (BGBl. I S. 1) den Behinderten die Kraftfahrzeugsteuer auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wobei das Ermessen der Behörde, den Antrag abzulehnen, wesentlich eingeschränkt war (vgl. BFHE 83, 602 [BFH 10.11.1965 - II 9/63 U] [605]; Urteil des BFH vom 15. Januar 1975 in DB 1975, 961 [BFH 15.01.1975 - II R 152/72]). - BFH, 10.11.1965 - II 9/63 U
Steuervergünstigung wegen Gehbehinderung
Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 71.79
Weiterhin konnte nach § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung vom 2. Januar 1961 (BGBl. I S. 1) den Behinderten die Kraftfahrzeugsteuer auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wobei das Ermessen der Behörde, den Antrag abzulehnen, wesentlich eingeschränkt war (vgl. BFHE 83, 602 [BFH 10.11.1965 - II 9/63 U] [605]; Urteil des BFH vom 15. Januar 1975 in DB 1975, 961 [BFH 15.01.1975 - II R 152/72]).
- BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17
Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im Fährverkehr
Zwar bezwecken die Bestimmungen über die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, schwerbehinderten Menschen auch deshalb einen gewissen Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Orientierungs- und Bewegungsfähigkeit und dadurch bedingter Mehrkosten zu gewähren, weil die begünstigten Personen die allgemeinen öffentlichen Nahverkehrsmittel oftmals auch auf solchen Strecken benutzen müssen, die ein Nichtbehinderter üblicherweise zu Fuß zurücklegt oder zurücklegen kann (vgl. BT-Drs. 8/2453 S. 11 zum UnBefG 1979; BVerwG, Urteil vom 27. November 1981 - 7 C 71.79 - Buchholz 442.010 UnBefG Nr. 16;… BSG, Urteile vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R - BSGE 108, 206 Rn. 40 …und vom 11. August 2015 - B 9 SB 1/14 R - SGb 2016, 653 Rn. 17 ff.). - VG Köln, 26.06.2017 - 7 K 109/16
Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens - …
7/910, S. 91 f.; BVerwG, Urteil vom 23.02.1982 - 7 C 71/79 - juris Rn. 14 f. - VG Köln, 01.08.2017 - 7 K 2941/15
Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens - …
7/910, S. 91 f.; BVerwG, Urteil vom 23.02.1982 - 7 C 71/79 - juris Rn. 14 f.